Verantwortung und ethische Einstellung
Der Vertrauensschutz unserer Kandidaten und Mandanten hat für uns höchste Priorität.
- Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, alle im Rahmen eines Auftrages bekannt gewordenen Tatsachen über das Unternehmen des Auftraggebers gegenüber Dritten strikt vertraulich zu behandeln. Das schließt auch die Tatsache der Auftragserteilung durch den Auftraggeber ein.
- Einverständnis der Kandidaten
Wir benennen unserem Auftraggeber ausschließlich Kandidaten, denen wir die zu besetzende Position vorgestellt haben und die uns ihr ausdrückliches Einverständnis mit ihrer Benennung erklärt haben.
- Vertrauensschutz der Kandidaten
Den Kandidaten, die sich uns anvertraut haben, daß sie für einen beruflichen Wechsel offen sind, haben wir Vertrauensschutz zugesichert. Wir erwarten deshalb von unserem Auftraggeber, daß er die Tatsache der Kandidatur nur in dem vorher mit uns abgestimmten Rahmen verwendet. Vor einer möglichen Weiterleitung von Kandidaten an verbundene Unternehmen, holen wir vorher die Zustimmung des Kandidaten ein.
- Mandantenschutz
Die aktive Ansprache von Kandidaten, die Beschäftigte eines unserer Auftraggeber sind, ist für uns ausgeschlossen.
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